Was sind die Motive für die Kooperationspartner zum Zusammenschluss im Verbund?
Welche Voraussetzungen müssen die niedergelassenen Kooperationspartner erfüllen, um einen Arzt in Weiterbildung in ihrer Praxis aufnehmen zu können?
Wie kann die Weiterbildung in der Allgemeinmedizin finanziell gefördert werden?
Vollzeitstelle (100 Prozent) 4.800 Euro monatlich
Hierfür müssen mindestens 38,5 Stunden wöchentlich absolviert werden
Teilzeitstelle (75 Prozent) 3.600 Euro monatlich
Hierfür müssen mindestens 29 Stunden wöchentlich absolviert werden
Teilzeitstelle (50 Prozent) 2.400 Euro monatlich. Hierfür müssen mindestens 20 Stunden wöchentlich absolviert werden
Weiterbildungsbefugnis als Kopie
Lebenslauf des Arztes in Weiterbildung
Arbeitsvertrag gemäß der Richtlinie
Deutsche Approbationsurkunde des Arztes in Weiterbildung als Kopie
Zeugnisse der bereits geleisteten Weiterbildungsabschnitte des Arztes in Weiterbildung als Kopie. Hinweis: Falls ein Weiterbildungszeugnis noch nicht erteilt wurde, ist zunächst eine Beschäftigungsbestätigung, welche folgende Eckpunkte enthält, vorzulegen:
Angabe des genauen Zeitraumes der Beschäftigung (auch Angabe von eventuellen Mutterschutz- und Elternzeiten, längeren Krankheitsausfällen, etc.)
Angabe über die Wochenarbeitszeit
Angabe des Fachgebietes
Angabe über die Befugnis des zur Weiterbildung befugten Arztes
Zusätzlich bei Quereinstieg: Facharztanerkennung als Kopie
Wichtig zu wissen: was dürfen Ärzte in Weiterbildung zur Allgemeinmedizin?
Ist eine Weiterbildung in Teilzeitanstellung möglich?
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