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Informationen für Ärzte mit Weiterbildungsziel Allgemeinmedizin

Die im Verbund zusammengeschlossenen Partner, erstellen gemeinsam mit dem Arzt in Weiterbildung einen individuellen Rotationsplan, sodass für ihn die Planungssicherheit gewährleistet ist. Ein Arzt in Weiterbildung bewirbt sich in der Regel nur einmal am Anfang Ihrer Weiterbildungszeit und durchläuft dann alle Einrichtungen ohne weitere Bewerbungsverfahren. Familie und Beruf lassen sich durch Anpassung der Rotationspläne auf die jeweiligen Bedürfnisse besser miteinander vereinen. Die Weiterzubildenden profitieren von finanzieller Sicherheit mit attraktiver Vergütung für die gesamte Dauer der Weiterbildung. Sie bekommen feste Ansprechpartner im Weiterbildungsverbund und können sich für späteren kollegialen Austausch vernetzen.

Welche Weiterbildungszeiten sind in der Weiterbildungsordnung Rheinland-Pfalz von 2011 für zur Fachärztin bzw. zum Facharzt für Allgemeinmedizin (Hausärztin/ Hausarzt) vorgegeben?

 

Um mit einer Facharztweiterbildung in Deutschland beginnen zu können, ist eine gültige Approbation notwendig.

 

Die regulär fünfjährige Weiterbildungszeit gliedert sich in zwei Abschnitte, die in Praxen und Kliniken abgeleistet werden. Hinzu kommt ein 80-stündiger Kurs zur psychosomatischen Grundversorgung:

 

60 Monate bei Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1, davon

  • 36 Monate in der stationären Basisweiterbildung im Gebiet Innere Medizin
  • davon können bis zu 18 Monate in den Gebieten der unmittelbaren Patientenversorgung (auch 3 Monatsabschnitte) angerechnet werden, die auch im ambulanten Bereich ableistbar sind
  • 24 Monate Weiterbildung in der ambulanten hausärztlichen Versorgung, davon können bis zu 6 Monate in der ambulanten Chirurgie (auch 3 Monats-Abschnitte) oder in der ambulanten Kinder- und Jugendmedizin (auch 3 Monats-Abschnitte) angerechnet werden

Ein 80 Stunden Kurs-Weiterbildung gemäß § 4 Abs. 8 in psychosomatischer Grundversorgung.

 

Voraussetzung für die Zulassung zur Facharztprüfung ist der Nachweis des Erwerbs aller in den Weiterbildungsrichtlinien vorgesehenen Weiterbildungsinhalten (Kenntnisse, Erfahrungen, Fertigkeiten), sowie Untersuchungs- und Behandlungsmethoden. Anzuerkennen sind dabei Theoriekurse, welche die Weiterbildungsinhalte abdecken.

 

Was ist bei der Dokumentation der Weiterbildung zu beachten?

 

  • Für den Erwerb des Facharztes sind insgesamt mindestens 60 Monate Weiterbildungszeit nachzuweisen, die sich in die o.g. Abschnitte aufteilt. Die Weiterbildungszeiten weisen Sie mit Ihren Weiterbildungszeugnissen, ggf. zusätzlich mit den Arbeitsverträgen, nach. Achten Sie darauf, dass Ihre Weiterbildungszeiten inklusive des Beschäftigungsumfangs korrekt aufgeführt werden, d.h. dass auch Unterbrechungen und ggf. Wechsel in der wöchentlichen Stundenanzahl festgehalten werden.
  • Neben den geforderten Weiterbildungszeiten sind auch bestimmte Weiterbildungsinhalte zum Erwerb des Facharztes vorzuweisen.
  • Die in jeder Abteilung / Klinik bzw. Praxis absolvierten Weiterbildungsinhalte müssen dokumentiert und durch den zur Weiterbildung befugten Arzt unterschrieben werden.
  • Hierfür erhalten Sie bei der Landesärztekammer die entsprechenden Logbücher.

 

Ist eine Weiterbildung in Teilzeitanstellung möglich?

 

  • Eine Weiterbildung kann auch in Teilzeit absolviert werden. Jedoch ist eine Anstellung von mindestens 50 Prozent Beschäftigungsumfang notwendig um gemäß der Weiterbildungsordnung anerkannt zu werden. Die Weiterbildungszeit verlängert sich dann entsprechend.
  • Um in Rheinland-Pfalz für seine Weiterbildung eine finanzielle Förderung zu erhalten, sind mindestens 20 Stunden wöchentlich zu absolvieren.

 

Wie lange muss ein Weiterbildungsabschnitt in der Allgemeinmedizin dauern?

 

  • In der Weiterbildungsordnung für Ärztinnen und Ärzte in Rheinland-Pfalz ist definiert, dass ein Weiterbildungsabschnitt in der Regel 6 Monate umfassen muss, um für die Weiterbildung anerkannt zu werden, wenn für die einzelnen Gebiete nichts anderes aufgeführt ist.
  • In der Allgemeinmedizin können jedoch in den Gebieten der unmittelbaren Patientenversorgung auch Drei-Monats-Abschnitte für die Weiterbildung anerkannt werden.

 

Quereinstieg in die Allgemeinmedizin

 

  • Wenn bereits eine abgeschlossene Weiterbildung in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung vorliegt, ist ein Quereinstieg in die Allgemeinmedizin möglich.
  • Für einen Quereinstieg in die Allgemeinmedizin wird eine Facharztanerkennung in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung als gleichwertige Weiterbildungszeit von 24 Monaten in der stationären Basisweiterbildung im Gebiet der Inneren Medizin anerkannt.
  • Zudem können die noch übrigen 12 Monate der stationären Basisweiterbildung über die abgeleisteten Weiterbildungszeiten des bereits vorhandenen Facharztes in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung anerkannt werden.
  • Daher ergibt sich meist nur noch eine noch abzuleistende Weiterbildungszeit von 24 Monaten in der ambulanten hausärztlichen Versorgung. Die 24 Monate Weiterbildung in der ambulanten hausärztlichen Versorgung sind beim Quereinstieg verpflichtend abzuleisten.
  • Zudem muss die Kurs-Weiterbildung in psychosomatischer Grundversorgung abgeleistet werden (sofern noch nicht vorhanden).
  • Die Weiterbildungszeiten, die ein Quereinsteiger absolviert, um die Anerkennung im Gebiet Allgemeinmedizin zu erwerben, sind über das Förderprogramm zur Förderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin förderfähig.
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